Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs zum Herunterladen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen.
  2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Diese Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen auf Verbraucher. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, auch wenn sie zeitlich später verwendet oder uns ausdrücklich bekannt gemacht werden, ohne schriftliche Zustimmung nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

2. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen aufgrund von Weiterentwicklungen oder Verbesserungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Mit Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer.
    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Waren unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten alle Preise ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer, Versand, Verpackung und ggf. anfallender gesetzlicher Abgaben und Steuern.

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten durchzuführen sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig von fachkundigen Personen durchführen zu lassen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des eigenen Sitzes hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

 

5. Zahlungsbedingungen und Vergütung

  1. Der Rechnungsbetrag ist rein netto spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Kosten für Zahlungsabwicklung hat der Kunde zu tragen.
  2. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
  3. Der Kunde hat während des Verzuges eine Geldschuld in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Verzugszinsen sind sofort fällig und zahlbar. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferung - Gefahrübergang - Versand

  1. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung und Einigung über alle Vertragsumstände erreicht wird. Lieferfristen werden nach bestem Wissen bestimmt, sind jedoch gleichwohl unverbindlich.
  2. Teillieferungen sind vorbehalten.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.
  4. Schulden wir die Lieferung der Waren mit Montage, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware sich auf dem Grundstück des Kunden befindet.
  5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn auf dessen Bitte ein Lieferaufschub vereinbart wird und unsere Lieferbereitschaft bzw. Versandbereitschaft angezeigt wurde bzw. wird.

7. Rücktritt und Lieferverzug

  1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ergeben. Dies gilt nicht, wenn der Kunden Vorkasse leistet.
  2. Wir sind bei Betriebsstörungen jeder Art, solange sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs sind auf den Rechnungsbetrag der Bestellung begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Mängel - Gewährleistung

  1. Wir unterziehen die Ware vor dem Versand einer sorgfältigen Prüfung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt ebenfalls sorgfältig zu überprüfen. Zeigen sich etwaige Mängel muss der Kunde dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen schriftlich anzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, gilt die Ware auch in Anschauung der Mängel als vertragsgemäß.
  2. Ist Vertragsgegenstand Software wird der Kunde diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung — ist unsererseits auch die Installation geschuldet innerhalb von zwei Wochen ab Installation — untersuchen. Dies gilt insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Fehler, die festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen uns innerhalb einer weiteren Woche schriftlich angezeigt werden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht, gilt die Software auch hinsichtlich etwaiger Mängel als vertragsgemäß.
  3. Mängel, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung durch den Kunden nicht festgestellt werden konnten, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Kenntnis vom Mangel bzw. ab dem Zeitpunkt fahrlässiger Unkenntnis schriftlich angezeigt werden. Erfolgt eine solche Anzeige nicht frist- oder formgerecht gilt die Ware oder Software auch in Ansehung des Mangels als vertragsgemäß.
  4. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, den Betrieb der Arbeitsumgebung der Software sicherzustellen. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Anwendbarkeit, Einsatzfähigkeit und Funktionsfähigkeit von uns gelieferter Ware oder Software mit fremder Hardware, in anderen Systemen, Anlagen usw.. Die Kompatibilität der von uns gelieferten Waren und Software mit anderer Software oder anderen Systemen ist nicht umfassend gewährleistet. Fehlende Kompatibilität ist kein Mangel.
  5. Ist der Kunde Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Rücktritt ist bei nur geringfügigen Mängeln ausgeschlossen. Neben dem Rücktritt nach erfolgloser Nachbesserung steht dem Käufer kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt – falls zumutbar – die Ware beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen wurde.
  6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware und/ oder Software grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung bzw. die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Installationsanleitung sind wir nur zur Nachlieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet. Eine mangelfreie Montageanleitung muss nur geliefert werden, wenn deren Fehlen einer ordnungsgemäßen Installation bzw. Montage entgegensteht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns grundsätzlich nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Im Einzelfall können Garantien schriftlich vereinbart werden.
  9. Die Verjährungsfrist für Ansprüche bei Mängeln beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. Bei Software beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf der unter § 8 Abs. 2 genannten Zweiwochenfrist. Diese Frist gilt nur für Ansprüche aufgrund der Gewährleistung. Ansprüche aufgrund einer gesondert eingeräumten Garantie bleiben unberührt. Garantieleistungen und Garantiefrist richten sich in diesem Fall nach der jeweils einschlägigen Garantieerklärung von ing-büro reichel-langer.

9. Haftungsbeschränkungen

Wir haften für alle Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung (einschließlich Rechts- und Sachmängeln) und aus unerlaubter Handlung — nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, wobei die Regelungen entsprechend auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten.
Die Regelung des 8 Nr. 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt:

  1. Bei Vorsatz, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit wir eine der nachfolgenden Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen haben.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren, Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursacht worden ist.
  3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht oder einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen leichter und einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für eine während des Verzuges eintretende Verschlechterung oder einen während des Verzuges eintretenden Untergang der Kaufsache ist unsere Haftung ebenfalls auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
  5. Soweit Schadensersatzansprüche auf Sach- oder Rechtsmängeln der gelieferten Ware beruhen, verjähren diese soweit nicht ein Fall des § 9 Nr. 1 vorliegt innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe bzw. ab Installation der Software. Die Vorschrift des 438 Abs.1 Nr. 1 a) BGB bleibt unberührt. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren, soweit weder ein Fall des § 9 Nr. 1 vorliegt noch uns grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt innerhalb von zwei Jahren ab dem Schluß des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Kunden oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis verjähren solche Ansprüche in sechs Jahren von ihrer Entstehung an.

10. Export

Wir weisen darauf hin, dass einige Produkte, die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Preislisten aufgeführt sind, nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausfuhrgenehmigungspflichtig sind bzw. sein können. Das Risiko der Nichterteilung einer Ausfuhrgenehmigung trägt der Kunde. Auskünfte über das Bestehen einer Genehmigungspflicht durch uns sind unverbindlich und begründen weder vertragliche noch sonstige Ansprüche.

11. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nördlingen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Wemding, 20.5.2013